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molch11

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1

Sonntag, 30. November 2008, 20:40

Mietvertrag - Frage zu §13

Hallo Coryfreunde

am 01.02.2009 ziehen wir in eine neue Wohnung.

Das Haus dürfte aus den 60/70er Jahren sein. Die Wohnung liegt im Erdgeschoss.

Das Aquarium um welches es sich handelt, ist ein 240l-Becken mit 120x40x50 Kantenlänge. Dürfte schätzungsweise zu um die 300-350kg schwer sein.

Heute schon haben wir einen Mietvertrag zugesendet bekommen, welcher folgenden Paragraphen enthält

Zitat

§ 13 Einrichtungsgegenstände und Geräte des Mieters

[...]
2.Vor Aufstellung von Nachtspeicheröfen und anderen schwergewichtigen Gegenständen (z.B. Klavier, Aquarium, Wasserbett, Tresor) hat die Mieterin von Vermieter prüfen zu lassen, ob nicht die tatsächlichen Gegebenheiten im Einzelfall wegen bestehender Gefahren dagegen sprechen.
[...]


hat jemand von Euch damit Erfahrungen? Wie sieht da die rechtliche Lage aus?
Würde mich über rege Antworten freuen
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Grüße von Simon :angel:
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http://molch-108.jimdo.com

2

Sonntag, 30. November 2008, 23:10

Hallo,

na ist doch toll, dass die anbieten das für Dich zu prüfen. Das würde ich in jedem Fall nutzen, schon wegen eventuell entstehender Schäden.
Wenn das genehmigt wird, bzw. gemeinsam der optimale Standort festgelegt wird, kann Dir später keiner an den Karren fahren.

Gruß Karin


molch11

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3

Sonntag, 30. November 2008, 23:34

Hallo Karin

Hmm, auf diese Art und Weise hab ich des noch gar nicht betrachtet...
Vielen Dank schonmal für die Idee..
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Grüße von Simon :angel:
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Gerda

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4

Montag, 1. Dezember 2008, 09:22

Hallöchen Simon,
ich denke ohnehin nicht, dass die wegen eines Beckens dieser Größe Gedöns machen werden. Also nur Mut und VOR der Unterzeichnung abklären - sonst lehnen die das im Nachhinein einfach mal so ab :pfeifen:

molch11

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5

Montag, 1. Dezember 2008, 10:25

Hallo

Danke für die Antworten.

beim stöbern im Internet hab ich diesen Link gefunden.

Also eine Privathaftpflichtversicherung bezahlt einen Schaden, der durch ein Auslaufendes Becken entstanden ist.
Man sollte wohl drauf achten, dass dieser Schaden auch wirklich durch die Versicherung abgedeckt ist.
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Grüße von Simon :angel:
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6

Dienstag, 2. Dezember 2008, 18:23

Hallo Simon,

das schon, aber wenn nachher der Boden nachgibt und Du den renovieren musst, übernimmt das die Haftpflicht vermutlich auch nicht, wenn der Standort trotz Anweisung nicht mit dem Vermieter besprochen wurde.

Ich wäre da vorsichtig.

Gruß Karin


H.Bodner

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7

Donnerstag, 25. Dezember 2008, 22:30

Hallo

Hallo,

also soviel ich weiss muss erst ein Prüfer (Statiker) kommen ab einen Beckenvolumen von 400Litern.

Und von meiner Zeit auf dem Bau weiss ich das in einem Haus aus den 60/70er im EG Stahlträger im Boden sind, (in einem Abstand von 60cm).

Von dem her sollte es da keine Probleme geben. ;)

Mfg Hans
Noch ein 375Liter Süd und Mittelamerika Becken, 2 Becken mit 54Liter zur Zucht.

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